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Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg zur Förderung von Hebammen (Hebammenförderrichtlinie)
Bis zum 31.12.2024 können folgende Förderungen beantragt werden:
- die Begleitung von Auszubildenden aus Brandenburg im Rahmen der praktischen Ausbildung (Hebammenexternat)
- die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis, einer Filiale oder eines Geburtshauses oder die erstmalige Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als niedergelassene Hebamme für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe
- die berufsbezogene Fortbildung von Hebammen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über die Ausübung des Berufes der Hebamme und des Entbindungspflegers im Land Brandenburg vom 19. Oktober 1993 (GVBl. I S. 460) (Ausgeschlossen von der Förderung sind Fortbildungen, die dem Erwerb und dem Erhalt der Befähigung zur Praxisanleitung dienen (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen vom 8. Januar 2020.)
Nähere Informationen, Ansprechpartner*innen sowie Antragsformulare finden Sie hier:
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/gesundheit/
Externatsförderung des Hebammenverband Brandenburg e. V.
Vom 01.01.-31.12.2023 können Mitglieder*innen unseres Landesverbands eine einmalige Externatsförderung für Hebammenschüler*innen, welche außerhalb unseres Bundeslandes ausgebildet werden und demnach nicht nach den Förderrichtlinien des Landes Brandenburg gefördert werden können, beantragen.
Die Förderrichtlinie können Sie hier downloaden: PDF Förderrichtlinie
Das Antragsformular können Sie hier downloaden: PDF Fördermittelantrag